Das Seminar "Resilienz im Beruf" ist aktuell in folgenden Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin
- Brandenburg
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
Besonderheit für Beschäftigte in Hamburg
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (§ 15 Abs. 1 HBUG) ermöglicht die Freistellung auch über Anerkennungen aus anderen Bundesländern. Da unser Seminar bereits in mehreren Ländern offiziell anerkannt ist, beantragen viele Teilnehmende aus Hamburg ihren Bildungsurlaub erfolgreich auf dieser Grundlage.
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
„§ 15 Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (1) Freistellung im Sinne dieses Gesetzes kann nur für Bildungsveranstaltungen beansprucht werden, die von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach mit den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind.“
Wir stellen dir die entsprechenden Bescheide für die Absprache mit deiner Personalabteilung gerne zur Verfügung. Sollte eine Freistellung im Einzelfall nicht erfolgen, ist die Teilnahme selbstverständlich auch im Rahmen des regulären Urlaubs möglich.
Keine direkte Anerkennung in deinem Bundesland?
Wenn unser Seminar in deinem Bundesland aktuell nicht gelistet ist, besteht dennoch eine sehr gute Chance auf Freistellung: Viele Arbeitgeber genehmigen die Teilnahme auf Kulanz oder im Rahmen einer Einzelfallprüfung, sobald eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland vorliegt.
Empfohlene Vorgehensweise: Reiche den Antrag zusammen mit den Bescheiden aus einem bereits anerkannten Bundesland bei deiner Personalabteilung ein und frage eine individuelle Freistellung an. Wir stellen dir alle erforderlichen Unterlagen hierfür vollständig zur Verfügung.